Contracting

   

Die Smart ET unterstützt Sie bei allen Fragen zum Thema Contracting. Wir bieten Ihnen im Rahmen einer Beratung Einblicke in das Themengebiet, prüfen die Eignung Ihrer Immobilie bzw. Ihrer Anlagen und geben Ihnen abschließend Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.

Contracting bezeichnet die vertragliche Kooperation zwischen einem Immobilien-Eigentümer (Abnehmer) und einem Dienstleistungsanbieter. Die Einsatzbereiche des Contractings sind breit gefächert: sie reichen von kommunalen bzw. öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten oder Schulen, Krankenhäusern über Gewerbe- und Industriebetriebe bis hin zu Wohngebäuden. Hierbei sind verschiedene Formen des Contractings möglich.

 

Energieliefer-Contracting (Anlagen-Contracting)

Bei dem Energieliefer-Contracting errichtet der Contractor eine Anlage zur Energieerzeugung. Die Planung, Finanzierung, Bau sowie die Wartung der Anlage wird vom Contractor übernommen. Der Abnehmer zahlt für die abgenommene Energie einen Grund- bzw. Arbeitspreis.

 

Betriebsführungs-Contracting

Das Betriebsführungs-Contracting bezeichnet im Gegensatz zum Energieliefer-Contracting, dass der Contracting-Nehmer selbst die Anschaffung der Anlage finanziert und somit deren Eigentümer ist. Der Contractor übernimmt hierbei die Leistungen Planung, Ausführung sowie Wartung der Anlage. Als Beispiel ist hier ein BHKW zu nennen, bei dem der Contractor einen Vollwartungsvertrag übernimmt und somit den optimalen Betrieb der Anlage gewährleistet.

 

Energiespar-Contracting (Performance-Contracting)

Das Energiespar-Contracting ist aktuell mit einem Marktanteil von ca. 15% noch nicht weit verbreitet. Ziel dieser Kooperation ist nach einer Analyse des IST-Zustands erstellt der Contractor einen Maßnahmenplan zum Erreichen eines Energieeinspar-Ziels. Anschließend übernimmt dieser Planung, Finanzierung, Bau und teils den Betrieb der festgelegten Maßnahmen. Der Contractor erhält dabei über eine festgelegte Vertragslaufzeit als Gegenleistung einen Teil der eingesparten Energiekosten.

Diese Kooperationsform bietet sich besonders bei einem umgesetzten Energiemanagementsystem an.

 

Das BAFA bietet eine Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting an. Diese ermöglicht eine 80 Prozent Förderung der zuwendungsfähigen Beratungskosten. Weitere Informationen erhalten Sie beim BAFA: www.bafa.de

 

Druckversion | Sitemap
© Smart ET GmbH