Energetische Inspektion von Klima- & Lüftungsanlagen

Die europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt neben den kontinuierlichen Inspektionen für Heizungsanlagen auch Inspektionen für Klima- und Lüftungsanlagen vor. Diese Vorgaben werden im §12 der EnEV umgesetzt.

Eine Inspektion ist für Klimaanlage mit einer Leistung für Kältebedarf über 12 kW in Abständen von 10 Jahren vorgeschrieben. Die Fälligkeit der erstmaligen Inspektion richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme bzw. dem Datum der grundlegenden Erneuerung der Anlage.

Das Ziel einer energetischen Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen sind Verbesserungsratschläge zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlagen. Möglichen Maßnahmenvorschläge können eine Anpassung des Nutzerverhaltens, Änderungen an der Regelung oder auch der Austausch von Anlagenteilen oder gar der kompletten Anlage sein.

Weiterführende Informationen rund um die energetische Inspektion von Klimaanlagen erhalten Sie hier:

 

Klima- und Lüftungsanlagen mit Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind energetisch zu inspizieren. Diese Betreiberpflicht regelt der §74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Durchführung der notwendigen energetischen Inspektion ist von fachkundigen Personen auszuführen.

Verpflichtender Zeitpunkt der Inspektion:

Erstmals im 10. Jahr nach der  Inbetriebnahme

Anlagen die vor dem 1.Oktober 2018 bereits älter als zehn Jahre waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden spätestens bis 31.Dezember 2022.

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